Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht       antragsformular_beurlaubungen.pdf


 

Ausfallbescheinigung für Krankenkasse

Die Krankenkassen können für die Beantragung des Kinderkrankengelds die Vorlage einer Bescheinigung der Kita oder der Schule verlangen.

Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das Bundesfamilienministerium im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt.

 

Unter diesem Link finden Sie ein Musterformular für entsprechende Bestätigungen.

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld/faqs-kinderkrankengeld.html

 

Sorgeberechtigte, die ihre Kinder aus der Präsenzpflicht herausgenommen haben, haben keinen Anspruch auf eine solche Bescheinigungen. Wir können Bescheinigungen zum Unterrichtsausfall nur erklären, wenn die Ursache für den Unterrichtsausfall unmittelbar auf der Pandemiebekämpfung beruht (z. Bsp. Schulschließung durch die Gesundheitsämter, Quarantäneauflagen durch die Gesundheitsämter). Beruht hingegen die Entscheidung, das Kind nicht zum Unterricht zu entsenden, auf Erwägungen der Sorgeberechtigten, so können keine „Ausfallbescheinigungen“ erklärt werden.




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